Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat dem Innenministerium vorgeworfen, die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch die Polizei zu verschleiern. Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Rudolph zur rechtlichen Bewertung solcher Datenbestände sei mit Verweis auf den Geheimschutz weitgehend unbeantwortet geblieben, teilte die Fraktion am Donnerstag mit.
Das Innenministerium hatte auf die Anfrage geantwortet, dass selbst ein Bestätigen oder Verneinen der Nutzung solcher Daten aus Gründen des Geheimschutzes nicht in Betracht komme.
Dies begründete die Behörde unter anderem mit dem Schutz kriminalpolizeilicher Taktiken und der Gefahr, dass Kriminelle ihre Strategien anpassen könnten. Rudolph kritisierte diese Haltung als „völlige Abschottung“ bei einem grundrechtssensiblen Thema.
„Es geht nicht um operative Details laufender Ermittlungen, sondern um die grundsätzliche Frage, ob der Staat Daten ankaufen darf, deren unmittelbare Erhebung nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen oder gar nicht zulässig wäre“, erklärte der innenpolitische Sprecher.
Die Staatsregierung verwies in ihrer Antwort auf mögliche Rechtsgrundlagen wie das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz und die Strafprozessordnung. Rudolph forderte mehr Transparenz, um ein Unterlaufen von Richtervorbehalten und Datenschutzvorschriften auszuschließen.
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