Bundesverkehrsminister Bilger kann sich Zugangskontrollen an großen deutschen Bahnhöfen vorstellen

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann sich Zugangskontrollen an großen deutschen Bahnhöfen vorstellen. Im Fernverkehr könne es sinnvoll sein, den Zugang zu den Bahnsteigen stärker an eine gültige Fahrkarte zu knüpfen, sagte Bilger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

In anderen Ländern sei es teilweise üblich, dass man im Fernverkehr nur mit der Fahrkarte ans Gleis komme. Das System sei in Deutschland nicht direkt kopierbar, weil es historisch gewachsene Bahnhöfe gebe. Er halte den Ansatz aber grundsätzlich für sinnvoll und sehe Potenzial, ihn auch in Deutschland weiterzuentwickeln und praktisch zu erproben.

In anderen europäischen Ländern sind solche Kontrollen bereits verbreitet. In Frankreich gibt es laut der französischen Staatsbahn SNCF inzwischen an rund 20 Bahnhöfen Zugangsschleusen, über die nur Reisende mit gültiger Fahrkarte auf den Bahnsteig gelangen. Dazu zählen unter anderem die großen Pariser Bahnhöfe sowie Stationen in Lyon, Marseille, Lille, Rennes und Nantes. Die Fahrkarte wird dabei vor dem Zugang zum Bahnsteig elektronisch kontrolliert. Auch in Großbritannien gibt es solche Zugangskontrollen. Laut National Rail müssen Reisende an vielen Bahnhöfen Ticketschranken passieren, um zu den Bahnsteigen zu gelangen. An einigen größeren Bahnhöfen wird der Zugang zum Bahnsteig erst freigegeben, wenn der Zug zum Einsteigen bereit ist.

Bilger sieht zugleich eine wachsende Bedrohung für die Verkehrsinfrastruktur. Es gebe leider viele Fälle, in denen Verkehrsinfrastruktur angegriffen werde – bei Schienenstrecken, der Energieversorgung, auf Wasserstraßen und im Flugverkehr, sagte er. Es sei eine neue Realität, der man sich sehr bewusst sei. An sensiblen Stellen müsse der Schutz verbessert werden, zudem müsse nach einem Vorfall eine schnelle Reaktion möglich sein. Auch die Digitalisierung könne helfen, Probleme früher zu erkennen.

Mit Blick auf Drohnenvorfälle an Flughäfen kündigte Bilger eine schnellere Ausstattung der internationalen Flughäfen mit Drohnendetektionstechnik an. Die Deutsche Flugsicherung habe vom Ministerium den Auftrag erhalten, entsprechende Technik zu beschaffen. Nicht jeder Drohnenvorfall sei allerdings vorsätzlich. Bei einem Termin am Frankfurter Flughafen sei ihm berichtet worden, dass ein Kindergeburtstag direkt neben dem Flughafen gefilmt wurde. Früher hätte man bei so einem Alarm den Flugbetrieb eingestellt. Heute werde die Lage zunächst sehr schnell aufgeklärt, so Bilger weiter. Zugleich müsse jedem privaten Drohnenpiloten klar sein, dass ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr strafbar sei.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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