Debatte um Strafmündigkeitsalter: Union fordert härtere Strafen für jugendliche Gewalttäter

Wegen der steigenden Kinder- und Jugendgewalt dringen unionsgeführte Bundesländer auf eine neue Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters.

„Es ist wichtig, dass wir kriminelle Karrieren in Kinderzimmern beenden, bevor die Fahrt aufnehmen“, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) der „Welt“. „Unser Rechtsstaat muss schon in frühen Jahren auf Straftaten die richtigen Antworten geben. Auch darüber nachzudenken, das Strafmündigkeitsalter abzusenken, kann ein Weg sein. Solche Ideen von vornherein abzubügeln, hilft nicht.“

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte: „Die steigende Entwicklung im Bereich der Jugendkriminalität stellt die Frage nach einer Justierung wesentlicher Grundprinzipien unserer Strafverfolgung.“ Der CDU-Politiker spricht sich vor allem auch bei jungen Volljährigen für ein Umdenken aus: „Bei den 18- bis 21-jährigen Heranwachsenden plädiere ich für eine Regelumkehr, dass grundsätzlich nicht nach Jugendstrafrecht, sondern Erwachsenenstrafrecht geahndet wird.“

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), sagte: „Es ist schwer vermittelbar, dass selbst bei schweren Gewalttaten durch Zwölf- oder 13-Jährige keine strafrechtlichen Folgen drohen. Denn Kinder in diesem Alter wissen sehr wohl, dass man niemandem das Leben nehmen oder schwer verletzen darf.“

Der Bremer Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Ulrich Mäurer (SPD), dagegen steht einer Reform ablehnend gegenüber: „Dieses Thema begleitet mich schon seit über 40 Jahren – und ich bleibe skeptisch“, sagte er. „Ich glaube nicht, dass eine Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, auf zehn Jahre eine Lösung wäre. In diesem Bereich sind pädagogische Maßnahmen eher zielführend.“

Die schwarz-rote Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Untersuchung zu den Ursachen der Kinder- und Jugendgewalt angekündigt. „Die Studie wird sich auch mit der Wirkweise der verschiedenen rechtlichen Reaktionsformen auf Kinder- und Jugenddelinquenz zu befassen haben“, teilte das Justizministerium auf „Welt“-Anfrage mit. Man befinde sich aber noch am „Anfang der Abstimmung“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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