Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Amokfahrt in Mannheimer Fußgängerzone

Nach Abschluss der Ermittlungen zur mutmaßlichen Amokfahrt in Mannheim hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 40-jährigen deutschen Mann erhoben. Man werfe ihm unter anderem Mord und versuchten Mord vor, teilte die Behörde am Montag dem „Mannheimer Morgen“ mit.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich am Rosenmontag Folgendes zugetragen: Der 40-Jährige überfuhr gegen 12:15 Uhr die rote Ampel im Friedrichsring am Wasserturm, fuhr dann mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h in die dortige Fußgängerzone – „mit dem Ziel, diese mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren und eine noch unbestimmte Anzahl an Fußgängern zu töten“.

Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der 40-Jährige bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 40-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Kanzler Merz lädt Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anfang Juni in Koalitionsausschuss ein

    Die Spitzen von Union und SPD haben sich darauf verständigt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anfang Juni in den nächsten Koalitionsausschuss einzuladen.Das berichtet der Newsletter „Industrie und Handel“ des „Politico“ am Mittwoch…

    Landgericht Bremen: Milka-Tafel mit weniger Inhalt verstößt gegen Wettbewerbsrecht

    Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen am Mittwoch.Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert