
Die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt wird ab dem Förderjahr 2026 von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) übernommen. Das teilte die Staatskanzlei mit.
Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der Staatskanzlei, dem Ministerium für Kultur und der IB unterzeichnet. Die IB wird damit die zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich.
Für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie mit Antragsfrist zum 1. Oktober 2025 ist die IB die neue Bewilligungsbehörde.
Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Webseite der IB abrufbar. Dort sind auch Ansprechpersonen und Formulare für die Antragstellung zu finden.
Staatsminister und Kulturminister Rainer Robra begrüßt die Vereinbarung.
Das Land fördere Kunstschaffende und Kreative mit einer Vielzahl von Programmen und strebe moderne, schlanke und transparente Förderverfahren an. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt sei bereits für einzelne Programme im Kulturbereich zuständig und werde die neuen Förderprogramme erfolgreich administrieren. Übergangsweise bleibt das Landesverwaltungsamt für mehrjährige Projekte mit Zuwendungsbescheid über 2025 hinaus, institutionelle Förderungen in 2026 sowie Aufenthaltsstipendien in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik in 2026 zuständig.
Ab 2027 übernimmt die IB auch diese Förderungen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur