
Das Kabinett hat ein Landesgesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes beschlossen. Damit sind die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen.
Dies teilte Energieminister Willingmann mit.
Die kommunale Wärmeplanung soll Eigentümern und Mietern Planungssicherheit bieten, wenn es darum geht, alte Heizkessel durch klimafreundliche Technologien zu ersetzen. Willingmann betonte, dass die Entscheidung über die Heiztechnik wohl überlegt sein muss, da neue Heizungen mit hohen Kosten verbunden sind.
Die Städte Magdeburg und Halle haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, ihre Wärmepläne zu erstellen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.
Die Wärmeplanung wird mit rund 12 Millionen Euro Bundesmitteln finanziert, und der Mehrbelastungsausgleich wird von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde abhängen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur