BGH verbietet Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron-Behandlungen

Für Behandlungen zur Veränderung von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die Entscheidung betrifft eine Klage einer Verbraucherzentrale gegen eine Praxis, die solche Behandlungen auf ihrer Webseite und auf Instagram beworben hatte. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zuvor der Klage stattgegeben und festgestellt, dass die Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Die Beklagte hatte daraufhin Revision eingelegt, die jedoch erfolglos blieb.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass es sich bei der beworbenen Behandlung um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff handelt, für den keine Werbung mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes vor und nach dem Eingriff erlaubt ist (Urteil vom 31. Juli 2025 – I ZR 170/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Neue Ausweispflicht für Friseure und Kosmetiker zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

    Für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops oder Nagelstudios künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden…

    Kostenexplosion beim Umbau des Fliegerhorst Büchel – Kritik von Grünen und Linken

    Vor dem Hintergrund der erneut gestiegenen Kosten für den Umbau des Fliegerhorst Büchel hat der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer die Umsetzung der sogenannten „Zeitenwende“ durch die Bundesregierung gefordert.„Dass sich die ursprünglich…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert