In Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr 14.250 Personen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erhalten. Das waren 1.435 Beziehende mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg von 11,2 Prozent entspricht, wie das Statistische Landesamt am Donnerstag mitteilte.
Den größten Anteil machte mit 12.600 Personen die Hilfe zur Pflege aus, da deren notwendiger Pflegebedarf nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt wurde und sie nicht über ausreichend Eigenmittel verfügten.
Während 1.705 Personen Hilfe außerhalb von Einrichtungen bezogen, lebten 11.345 der Unterstützten in Einrichtungen oder waren teilstationär untergebracht.
Zusätzlich erhielten 1.690 Personen Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen, darunter wurden für 720 Personen Bestattungskosten übernommen. Blindenhilfe wurde an 435 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt.
Das Durchschnittsalter aller unterstützten Personen lag bei 73,9 Jahren.
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