Neue Gesetzespläne zur Regelung der Suizidhilfe im Bundestag

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci, ist für schärfere Regeln bei der Suizidhilfe. Es gebe derzeit „einen Zustand, der Missbrauch Tür und Tor öffnet“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Das müssen wir dringend ändern.“ Zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Fraktionen arbeitet er an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

„Der Gesetzgeber sollte Suizidhilfe ermöglichen, aber nicht fördern“, so Castellucci. Wer sich beim Sterben helfen lassen möchte, brauche „einen sicheren und legalen Weg“. Gleichzeitig müsse man Schwächere vor solchen Angeboten schützen, psychisch kranke Menschen oder Ältere und Kranke, die sich von anderen zum Suizid gedrängt fühlen könnten.

Im Zuge des Gesetzentwurfs denken die Abgeordneten des Bundestags auch darüber nach, Sterbehilfeorganisationen überprüfbare Vorgaben zu machen, etwa was die Bewertung der Suizidhilfeanträge betrifft oder die Qualifikation der Sterbehelfer. Die Politik könnte Wartezeiten von mehreren Monaten beschließen, die bis zu einem Suizid eingehalten werden müssen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Ärzte oder Organisationen Selbsttötungen begleiten dürfen. Seitdem steht der geschäftsmäßig assistierte Suizid nicht mehr unter Strafe, Ärzte können die dafür nötigen Medikamente besorgen und weitergeben. Allerdings gab es zuletzt immer wieder Kritik an Sterbebegleitern und den Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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