Landesregierung verfehlt Inklusionsquote bei Beschäftigung

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt verfehlt die gesetzliche Inklusionspflicht bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken hervor.

Wie die Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Nicole Anger, am Dienstag sagte, lag die Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung 2024 bei nur 4,25 Prozent und damit unter der vorgeschriebenen Fünf-Prozent-Marke.

Mehrere Ministerien liegen deutlich unter der Quote, darunter das Innenministerium mit 3,59 Prozent und das Bildungsministerium mit 3,37 Prozent.

Besonders kritisch ist die Situation im Bildungsbereich, wo trotz Lehrkräftemangel nur 3,37 Prozent der Lehrkräfte schwerbehindert sind. Das Land zahlte aufgrund der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze über 616.000 Euro Ausgleichsabgabe.

Anger forderte eine konsequente Beschäftigungspolitik mit barrierefreien Einstellungsverfahren und der gezielten Ansprache von Menschen mit Behinderungen.

Das ‚Budget für Arbeit‘, das den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen soll, bleibe in der Landesverwaltung praktisch ungenutzt. 2024 gab es demnach keine einzige Einstellung nach diesem Modell.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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