Verkauf von Fundsachen in Magdeburg

Das städtische Fundbüro verkauft in einem freihändigen Verkauf neun Fundfahrräder, einen E-Scooter, einen Schulrucksack und eine Sonnenbrille. Die Veräußertung erfolgt an die Person, die bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fundstück abgibt.

Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält die Person den Zuschlag, deren Gebot zuerst abgegeben wurde.

Gebote können bis zum 28. November ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das Ordnungsamt/Fundbüro, Neue Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg geschickt oder dort persönlich abgegeben werden. Das Mindestgebot beträgt 5 Euro.

Die Person mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen ein Gebot abgegeben wurde.

Die Fundsachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert.

Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und zu sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Fotos der Fundsachen und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros zur Verfügung.

Eine vorherige Besichtigung der Fundsachen ist nicht möglich.

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