Die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2025 Erbschafts- und Schenkungsteuern von 29,0 Millionen Euro festgesetzt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, entspricht das einem Plus von 38,5 Prozent gegenüber 2024. Insgesamt wurden 1.742 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenswert von zusammen 249,6 Millionen Euro erstmals zur Erbschafts- und Schenkungsteuer veranlagt.
Auf Erbschaften entfielen 24,1 Millionen Euro und auf Schenkungen 4,8 Millionen Euro.
Im Vergleich zu 2024 setzten die Finanzverwaltungen 31,5 Prozent mehr Erbschaftsteuer und 88,6 Prozent mehr Schenkungsteuer fest. Erbschaftsteuer wurde für 1.522 Erwerbe von Todes wegen fällig; deren Wert vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf 184,2 Millionen Euro.
Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 111,7 Millionen Euro steuerpflichtige Erwerbe zugrunde gelegt.
Schenkungsteuer wurde für 220 Schenkungen fällig. Der Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen lag bei 65,5 Millionen Euro; nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 32,5 Millionen Euro steuerpflichtige Erwerbe zugrunde gelegt.
Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote lag bei 21,6 Prozent für steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen und bei 14,9 Prozent für Schenkungen. Insgesamt betrug sie 20,1 Prozent nach 21,7 Prozent im Jahr 2024.
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