Ärztepräsident fordert gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe mit Schutzkonzept

Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Sterbehilfe, lehnt aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer etwa durch eine Veröffentlichung einer Liste von hilfswilligen Medizinern ab. „Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden“, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dieser sei für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch wie für Ärzte.

„Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, warnte der Mediziner. Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. „Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen“, sagte Reinhardt.

Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizid-Assistenz zur Verfügung stehen, sagte Reinhardt: „Definitiv nein.“ Die Suizid-Begleitung sei Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine ärztliche Aufgabe. Wenn Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. Aber: „Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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