Bundestag beschließt Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge

Der Bundestag hat das umstrittene Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Es wurde am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen und die Linke enthielt sich.

Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Konkret soll es für die Vergabe in den Bereichen Bau und Dienstleistungen gelten. Ausnahmen sind „verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge“. Lieferaufträge wurden im Gesetzgebungsverfahren komplett aus dem Entwurf gestrichen.

Bei Wirtschaftsverbänden ist das Gesetz umstritten. So beklagte etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass es zu neuer Bürokratie führe. Zudem spricht der Verband von einem „gefährlichen Eingriff in die Tarifautonomie“. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall bezeichnete das Gesetz derweil als „völlig unpraktikabel“. Vonseiten der Linken wurden wiederum die Ausnahmeregelungen scharf kritisiert.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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