Das Land Sachsen-Anhalt verlagert das Rechtspflegerstudium von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin an die Hochschule Harz in Halberstadt. Das teilte die Staatskanzlei in Magdeburg am Dienstag mit.
Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2027/2028 ihr Studium aufnehmen. Geplant ist, jährlich bis zu 30 Anwärter für den Rechtspflegerdienst auszubilden.
Derzeit absolvieren die Anwärter die fachtheoretischen Studienabschnitte ihrer Ausbildung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
Wer das Studium dort bereits begonnen hat, wird es dort wie geplant abschließen. Die Hochschule Harz hat sich in einer vergleichenden Prüfung als geeigneter Standort erwiesen.
Der neue Studiengang soll sieben Semester umfassen und wissenschaftliche Fachstudien mit umfangreichen Praxiszeiten in der Justiz verbinden.
Justizministerin Franziska Weidinger sagte, das Land hole damit einen wichtigen Studiengang nach Sachsen-Anhalt. Dies stärke die Möglichkeiten, qualifizierte Nachwuchskräfte für den Rechtspflegerdienst zu gewinnen und langfristig im Land zu halten.
Wissenschaftsminister Armin Willingmann bezeichnete den Wechsel als starkes Signal für den Wissenschafts- und Justizstandort Sachsen-Anhalt. Der Abschluss des Studiums soll sowohl die für den Rechtspflegerdienst erforderliche Laufbahnqualifikation als auch einen Bachelorabschluss umfassen.
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